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Der Unfall im Versuchskraftwerk Lucens erfuhr im Nachhinein unterschiedliche, durchaus auch kritische Bewertungen. Angesichts der offenkundigen Probleme mit den Kühlgebläsen Umwälzgebläsen stellt sich die Frage, ob der Unfall vom Januar 1969 nicht vorhersehbar war. Der Untersuchungsbericht der UKL von 1979 beurteilte die Sachlage detailliert.

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Die radioaktiven Abfälle der Schweiz müssen laut Gesetz in einem geologischen Tiefenlager entsorgt werden. Aber ist das wirklich der sicherste Weg zur Entsorgung? In einer neuen Broschüre geht das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI auf Fragen und Ängste der Bevölkerung ein. Grundlage waren Fragen aus dem Technischen Forum Sicherheit, das vom ENSI geleitet wird.

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Periodische Sicherheitsüberprüfung

Der Inhaber einer Betriebsbewilligung für ein Kernkraftwerk muss alle zehn Jahre eine umfassende Sicherheitsüberprüfung – eine sogenannte Periodische Sicherheitsüberprüfung PSÜ – durchführen. Ziel ist die ganzheitliche sicherheitstechnische Beurteilung des Kernkraftwerks durch den Betreiber. Zu jeder PSÜ verfasst das ENSI eine ausführliche Stellungnahme.

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Simon Löw

Die Expertengruppe Geologische Tiefenlager (EGT) unterstützt das ENSI in übergreifender Zusammenarbeit bei der vertieften Überprüfung der Sicherheit der vorgeschlagenen Tiefenlager. Prof. Dr. Simon Löw, Professor für Ingenieurgeologie am Geologischen Institut der ETH Zürich und Präsident der EGT, stand dazu Rede und Antwort.

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Die Europäische Kommission hat heute den Bericht ihrer Arbeitsgruppe Nukleare Sicherung veröffentlicht. Die Schweiz erfüllt die darin enthaltenen Empfehlungen. Das ENSI sorgt zusammen mit weiteren Partnern dafür, dass die Massanhmen zum Schutz der Anlagen gegen terroristische Anschläge mindestens den internationalen Anforderungen entsprechen.

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Zehn Jahre nach dem Unfall in Lucens legte die „Kommission für die Untersuchung des Zwischenfalles im Versuchs-Atomkraftwerk Lucens“ (UKL) ihren Schlussbericht vor. Der „Zwischenfall“, wie die Autoren den Unfall vom 21. Januar 1969 bezeichnen, sei „mit sehr grosser Wahrscheinlichkeit“ mit dem „zeitweise gestörten Verhalten der Wellendichtungen“ zu erklären.

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Geologische Tiefenlager brauchen an der Erdoberfläche eine Anlage, in der die Abfälle in Empfang genommen und für die Einlagerung vorbereitet werden, und Erschliessungsbauwerke in Form einer Rampe oder eines Schachts. Das ENSI trägt die Gesamtverantwortung für die sicherheitstechnische Beurteilung der geologischen Standortgebiete und Standorte.

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Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI beaufsichtigt die Schweizer Kernanlagen auch hinsichtlich ihres Schutzes gegen unbefugtes Einwirken. Wie in den Bereichen Strahlenschutz, Notfallorganisation und Betriebssicherheit gelten auch hier gesetzliche Vorgaben. Die Kernanlagen auf schweizerischem Boden sind sowohl im Bereich Sicherheit als auch Sicherung sicher.

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Der Unfall am Tag des Anfahrens bedeutete das Aus für das Versuchsatomkraftwerk Lucens. Die nachträgliche Untersuchung des Unfalls im Auftrag des Eidgenössischen Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartements (EVED) hat später die radioaktive Belastung der Bevölkerung um das Kraftwerk infolge des Unfalls eruiert.

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