Stilllegung KKW Mühleberg: Die Aufsicht bleibt
Am 20. Dezember 2019 geht das Kernkraftwerk Mühleberg vom Netz. Was das Pionierprojekt für die Arbeit des ENSI bedeutet, erklärt Torsten Krietsch, Leiter der Sektion Stilllegung bei der Aufsicht.
Die Stilllegung und der Rückbau eines Kernkraftwerks ist ein arbeitsintensives und zeitaufwändiges Unterfangen. Es gibt jedoch international bereits zahlreiche Referenzprojekte, sodass für alle geplanten Arbeiten einschlägige praktische Erfahrungen vorliegen. Wichtig ist, dass die Arbeiten vom Abstellen der Anlage bis hin zum Beginn der eigentlichen Rückbauarbeiten sorgfältig und unter Einhaltung der Strahlenschutzvorgaben erfolgen.
Nach der endgültigen Einstellung des Leistungsbetriebs eines Kernkraftwerks muss ein sicherer technischer Nachbetrieb etabliert werden. Dabei müssen die gleichen Sicherheitsmassnahmen, die schon während der Betriebsphase galten, eingehalten werden.
Die Anlage ist erst dann endgültig ausser Betrieb genommen, wenn alle Brennelemente in das Brennelementbecken transferiert wurden und die für die Etablierung des technischen Nachbetriebs erforderlichen technischen und organisatorischen Massnahmen umgesetzt sind.
Im Anschluss an die Etablierung des technischen Nachbetriebes muss weiterhin die Kühlung der Brennelemente im Brennelementbecken sichergestellt werden. Der technische Nachbetrieb endet zu dem Zeitpunkt, wenn alle Brennelemente aus dem Kernkraftwerk abtransportiert wurden.
Am 20. Dezember 2019 geht das Kernkraftwerk Mühleberg vom Netz. Was das Pionierprojekt für die Arbeit des ENSI bedeutet, erklärt Torsten Krietsch, Leiter der Sektion Stilllegung bei der Aufsicht.
Kernkraftwerke in der Schweiz müssen über ihre ganze Lebensdauer mehr als nur die minimalen Sicherheitsanforderungen erfüllen. Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI besteht darauf, dass die Betreiber dafür sorgen, dass ihre Anlagen bis zum letzten Betriebstag über zusätzliche Sicherheitsmargen verfügen.
Kernkraftwerke in der Schweiz müssen bis zum letzten Tag über genügend Sicherheitsmargen verfügen und dürfen nicht aus wirtschaftlichen Überlegungen „ausgefahren“ werden. Dies erklärte ENSI-Direktor Hans Wanner an einem Anlass zum Ausstieg aus der Kernenergie der Schweizerischen Energiestiftung SES.
Die zuständigen Kommissionen haben die Beiträge der Betreiber entsprechend erhöht.
Die voraussichtlichen Kosten für Stilllegung und Entsorgung der radioaktiven Abfälle sind realistisch abgeschätzt worden. Zu diesem Schluss kommt das ENSI nach seiner technischen Überprüfung der Kostenstudien. Es hat aber auch zwölf Punkte mit Verbesserungsbedarf identifiziert.
Kernkraftwerke sollen nicht „ausgefahren“ werden, sondern bis zum letzten Betriebstag über Sicherheitsmargen verfügen. Um dies zu gewährleisten, regt das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI an, dass die Betreiber für einen Weiterbetrieb nach 40 Betriebsjahren ein umfassendes Langzeitbetriebskonzept inklusive Stilllegungsdatum einreichen müssen. Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie UREK des Nationalrates will diesen Ansatz prüfen.
Die Antwort des Bundesrats auf die Interpellation von Nationalrat Eric Nussbaumer hält fest: Die Schweiz kennt keine gesetzlich fixierten Laufzeitbeschränkungen für Kernkraftwerke. Solange sie sicher sind, dürfen sie betrieben werden. Hierbei spielen unter anderem das Altersmanagement und der Stand der Nachrüsttechnik eine Rolle.