Kernanlagen

In der Schweiz gibt es fünf Kernkraftwerke: Beznau 1 und 2, Mühleberg (ausser Betrieb), Gösgen und Leibstadt. Nebst den Kernkraftwerken Beznau 1 und 2, Gösgen und Leibstadt ist ein Forschungsreaktor an der ETH Lausanne in Betrieb. Zwei Forschungsreaktoren am Paul Scherrer Institut PSI in Würenlingen sind fast vollständig zurückgebaut. Ein dritter Forschungsreaktor des PSI sowie derjenige der Universität Basel sind endgültig ausser Betrieb genommen und sollen zurückgebaut werden. Auch das zentrale Zwischenlager für radioaktive Abfälle ZWILAG und das Bundeszwischenlager in Würenlingen werden vom ENSI überwacht.

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Die HSK (Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen) hat dem Kernkraftwerk Mühleberg (KKM) am 24. August 2000 nach dem erfolgreich abgeschlossenen Revisionsstillstand die Freigabe zum Wiederanfahren erteilt. Die Abstellung dauerte vom 7. bis 24. August 2000. Nebst dem Brennelementwechsel führte das KKM Unterhaltsarbeiten und Wiederholungsprüfungen durch. Die HSK hat die Arbeiten mitverfolgt und die Anlage inspiziert. Sie hat sich überzeugt, dass das KKW nach der Revision in einem Zustand ist, der einen sicheren Weiterbetrieb gewährleistet.

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Die HSK (Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen) hat dem Kernkraftwerk Gösgen (KKG) am 2. August 2000 die Freigabe zum Wiederanfahren nach dem erfolgreich abgeschlossenen Revisionsstillstand erteilt. Das Werk war vom 8. Juli bis zum 2. August 2000 abgestellt, um Brennelemente auszuwechseln, Unterhaltsarbeiten sowie die vorgeschriebenen Tests und Wiederholungsprüfungen durchzuführen. Die HSK hat diese Arbeiten verfolgt und Inspektionen vorgenommen. Sie hat sich überzeugt, dass die Anlage nach den Revisionsarbeiten in einem Zustand ist, der einen sicheren Betrieb gewährleistet.

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Die HSK (Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen) hat dem Kernkraftwerk Beznau (KKB) am 12. Juli 2000 die Freigabe für das Wiederanfahren des Blocks 2 erteilt. Das Werk war seit dem 1. Juli 2000 für den periodischen Wechsel eines Teils der Brennelemente abgestellt gewesen. Die HSK hat sich überzeugt, dass die Arbeiten ordnungsgemäss ausgeführt und die Vorschriften für den Strahlenschutz eingehalten wurden.

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Die HSK (Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen) bestätigt den schweizerischen Kernanlagen für das Jahr 1999 einen sicheren Betrieb. Es wurden 15 klassierte Vorkommnisse registriert, wovon alle auf der international gebräuchlichen achtstufigen INES-Skala der untersten Stufe 0 zugeordnet wurden.

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