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Die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) hat dem Kernkraftwerk Leibstadt am Montag, 20. September 2004, die Freigabe zum Wiederanfahren der Anlage erteilt. Das Werk war vom 7. August bis 20. September 2004 abgestellt, um eine ausgedehnte Jahresrevision vorzunehmen und Brennelemente auszuwechseln. Die HSK hat die Revisionsarbeiten verfolgt und über 40 Inspektionen vorgenommen. Sie hat sich vergewissert, dass die Arbeiten und Prüfungen vorschriftsgemäss durchgeführt und die Vorgaben des Strahlenschutzes eingehalten wurden.

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Die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) hat dem Kernkraftwerk Mühleberg am Samstag, 28. August 2004, die Freigabe zum Wiederanfahren der Anlage erteilt. Das Werk war seit 8. August 2004 abgestellt, um die periodische Revision und den Brennelementwechsel durchzuführen. Die HSK hat die Revisionsarbeiten verfolgt und gezielt Inspektionen vorgenommen. Sie hat sich vergewissert, dass die Arbeiten und Prüfungen vorschriftsgemäss durchgeführt und die Vorgaben des Strahlenschutzes eingehalten wurden.

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Die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) hat dem Kernkraftwerk Beznau am Dienstag, 10. August 2004, die Freigabe zum Wiederanfahren von Block 2 erteilt. Das Werk wurde am 31. Juli 2004 abgestellt, um Brennelemente auszuwechseln. Die HSK hat sich vergewissert, dass der Brennelementwechsel sowie die übrigen Arbeiten im Stillstand und die Prüfungen ordnungsgemäss durchgeführt und die Vorschriften für den Strahlenschutz eingehalten wurden.

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Die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) hat dem Kernkraftwerk Beznau am Freitag, 9. Juli 2004, die Freigabe zum Wiederanfahren von Block 1 erteilt. Der Block 1 war vom 29. Mai bis zum 9. Juli 2004 abgestellt, wobei die geplanten Revisionsarbeiten ausgeführt und Brennelemente ausgewechselt wurden. Die HSK hat die Revisionsarbeiten verfolgt und gezielt angemeldete und unangemeldete Inspektionen vorgenommen. Sie hat sich dabei vergewissert, dass die Arbeiten und Prüfungen ordnungsgemäss durchgeführt und die Vorschriften für den Strahlenschutz eingehalten wurden.

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Die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) hat zwei Vorkommnisse im Kernkraftwerk Leibstadt mit der Stufe 1 auf der international gebräuchlichen Bewertungsskala INES (Stufen 0 bis 7) registriert. Die beiden Vorkommnisse ereigneten sich Ende Mai 2004 beim Wiederanfahren des Reaktors infolge von Fehlern des Betriebspersonals. Es kam dabei weder zu Kontaminationen von Personen noch zu Schäden an der Anlage. Die Abgabe von Radioaktivität an die Umwelt betrug wenige Prozent der behördlich festgelegten Kurzzeitabgabelimite.

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Die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) hat dem Kernkraftwerk Gösgen nach dem Ende der Revision am Donnerstag, 24. Juni 2004, die Freigabe zum Wiederanfahren für den 26. Betriebszyklus erteilt. Das Werk war vom 5. bis 24. Juni 2004 für die Revisionsarbeiten und den Brennelementwechsel abgestellt. Die HSK hat gezielte Inspektionen vorgenommen und sich dabei vergewissert, dass die Arbeiten und Prüfungen ordnungsgemäss durchgeführt und die Vorschriften für den Strahlenschutz eingehalten wurden.

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Anlässlich einer periodischen Prüfung an einer Schutzeinrichtung bei einer Turbogruppe im Block 2 kam es heute Nachmittag, 6. Oktober 2003 zu einer fehlerhaften Abschaltung der Turbine. Die Anlage reagierte bestimmungsgemäss, indem die Reaktorleistung automatisch auf 50% reduziert wurde. Die HSK wurde sofort über das Ereignis orientiert. Durch die Abschaltung kam es zu keinen Abgaben von […]

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