Das ENSI genehmigt das Wiederanfahren des Kernkraftwerks Gösgen nach der Revision

Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI genehmigte dem Kernkraftwerk Gösgen (KKG) am Freitag, 26. Juni 2009, den Reaktor nach dem Abschluss der diesjährigen Revision wieder in Betrieb zu nehmen. Die Anlage war vom 6. Juni bis 26. Juni 2009 abgestellt, um Brennelemente zu wechseln und Revisionsarbeiten auszuführen. Das ENSI hat sich mit gezielten Inspektionen vergewissert, dass die Arbeiten und Prüfungen vorschriftsgemäss durchgeführt wurden.

Während der Revision wurden 36 der total 177 Brennelemente ersetzt. Im neuen Betriebszyklus enthält der Reaktorkern 4 Uran-, 125 WAU- (wieder aufgearbeitetes Uran) und 48 MOX-(Mischoxid-)Brennelemente. Im abgelaufenen Zyklus Nr. 30 traten Schäden an drei Brennelementen auf, die nicht wieder eingesetzt wurden.

Während der Abstellung wurden nebst dem Brennelementwechsel die geplanten Revisions- und Unterhaltsarbeiten durchgeführt, wobei speziell zu erwähnen sind: die Ultraschallmessungen an Schweissnähten bei Rohranschlüssen am Druckhalter, an Behälterschweissnähten an den Dampferzeugern sowie an diversen Schweissnähten am Not- und Nachkühlsystem und an zwei Kühlern. Es wurden keine bewertungspflichtigen Anzeigen festgestellt. Im Kühlturm wurde ein weiterer Teil der Kühlereinbauten ersetzt.

Die wiederkehrenden Prüfungen wurden vom ENSI beaufsichtigt. Der vom ENSI beauftragte Schweizerische Verein für Technische Inspektionen (SVTI) kontrollierte die Instandhaltungsarbeiten an den druckführenden Komponenten.

Die Bestimmungen der Strahlenschutzgesetzgebung wurden eingehalten. Die Strahlendosen, welche das Personal während der Revision insgesamt erhalten hat, liegen unter dem geplanten Wert. Die Strahlenexposition jeder einzelnen Person lag deutlich unterhalb des Grenzwerts von 20 mSv für beruflich strahlenexponierte Personen. Wegen der erwähnten Brennelementschäden wurde der Zutritt zum Reaktorgebäude während einigen Tagen zeitlich beschränkt. Dies hatte jedoch keine nennenswerten Auswirkungen auf die Strahlenbelastung.

Nach Beendigung der Arbeiten und der Funktionsprüfungen führten das ENSI und der SVTI ihre Schlussrundgänge im Werk durch. Dabei haben sich keine Befunde ergeben, die ein Wiederanfahren der Anlage und einen sicheren Leistungsbetrieb in Frage stellen. Das ENSI erteilte aufgrund der Ergebnisse seiner Überprüfungen dem KKG die Erlaubnis zur Aufnahme des Leistungsbetriebs für den 31. Zyklus.