ENSI-Ratspräsident tritt per sofort zurück

Peter Hufschmied, der Präsident des ENSI-Rats, kehrt nicht mehr in sein Amt zurück. Am 3. Mai 2011 trat Hufschmied in den Ausstand, weil Zweifel an seiner Unabhängigkeit laut geworden waren. Die anschliessend eingeleiteten Abklärungen des UVEK haben nun ergeben, dass die publik gewordenen Mandate Hufschmieds mit den in der ENSI-Verordnung geregelten Bestimmungen zur Unabhängigkeit vereinbar sind. Es wurden aber Diskrepanzen zwischen dem ENSI-Gesetz und der Verordnung festgestellt. Um die Glaubwürdigkeit des ENSI nicht zu gefährden, hat sich Hufschmied deshalb zum sofortigen Rücktritt aus dem ENSI-Rat entschlossen.

Weil in den Medien die Unabhängigkeit von Peter Hufschmied bezweifelt wurde, trat der ENSI-Ratspräsident am 3. Mai 2011 in den Ausstand, bis die Frage nach seiner Unabhängigkeit geklärt sei (vgl. Medienmitteilung des ENSI vom 03.05.2011). Die Abklärungen des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) haben nun ergeben, dass Hufschmied nicht gegen die Bestimmungen zur Unabhängigkeit in der ENSI-Verordnung verstossen hat. Hufschmied könnte demnach seinen Ausstand beenden und seine Tätigkeiten als ENSI-Ratspräsident wieder aufnehmen. Das UVEK hat aber auch festgestellt, dass die Ausführungsbestimmungen in der Verordnung weniger weit gehen als die im ENSI-Gesetz verankerten Anforderungen zur Unabhängigkeit.

„Ich habe mich stets an die Vorgaben der Verordnung gehalten“, sagt Hufschmied, „aber allein schon der Anschein von Befangenheit könnte der Glaubwürdigkeit des ENSI schaden.“ Deshalb hat sich Hufschmied entschlossen, nicht mehr in sein Amt zurückzukehren und dem Bundesrat seinen Rücktritt einzureichen. Das Rücktrittsschreiben wurde dem Bundesrat heute Freitag zugestellt.

Geleitet wird der ENSI-Rat weiterhin von Vizepräsidentin Anne Eckhardt Scheck. Sie hatte bereits nach Hufschmieds Entscheid, in den Ausstand zu treten, die Aufgaben des Präsidenten übernommen. Ende Jahr wird der Bundesrat die Mitglieder des ENSI-Rats für die Amtsperiode 2012–2016 wählen.

Die Mitglieder des ENSI-Rats bedauern den Rücktritt des Präsidenten, dem sie eine kompetente, umsichtige und unabhängige Amtsführung attestieren. Peter Hufschmied war der erste Präsident des ENSI-Rats. In seiner Amtszeit wurde das ENSI erfolgreich als öffentlich-rechtliche Anstalt verselbständigt.

Der ENSI-Rat

Der ENSI-Rat ist das strategische und interne Aufsichtsorgan des ENSI. Zu seinen Aufgaben zählen:

  • die strategischen Ziele des ENSI festzulegen,
  • die Geschäftsführung und die Aufsichtstätigkeit des ENSI zu überwachen,
  • den Direktor und die weiteren Mitglieder der Geschäftsleitung des ENSI zu wählen.

Der ENSI-Rat besteht aus 5 bis 7 Mitgliedern. Die Mitglieder des ENSI-Rats verfügen insbesondere über Fachkenntnisse im Bereich der nuklearen Sicherheit sowie über Managementerfahrungen. Sie dürfen „weder eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben noch ein eidgenössisches oder kantonales Amt bekleiden, welche geeignet sind, ihre Unabhängigkeit zu beeinträchtigen“ (Art. 6 Abs. 3 ENSIG).

Auf das operative Geschäft (Inspektionen, Gutachten) des Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorats hat der ENSI-Rat keinen Einfluss. Auch Verfügungen erlässt allein die Geschäftsleitung des ENSI.