Überprüfungskonferenz zur Sicherung von Kernmaterial

Vom 28. März bis 1. April 2022 fand die erste Überprüfungskonferenz des geänderten Übereinkommens über den physischen Schutz von Kernmaterial statt. Die Schweiz setzte sich dafür ein, die Umsetzung des geänderten Übereinkommens in fünf Jahren durch eine IAEA-Konferenz wieder überprüfen zu lassen.  

Das geänderte Übereinkommen über den physischen Schutz von Kernmaterial (Amended Convention on the Physical Protection of Nuclear Material) ist die einzige völkerrechtlich verbindliche Verpflichtung im Bereich der Sicherung von Kernmaterial. Es regelt den Umfang des Schutzes für Kernmaterial, bildet die Grundlage für internationale Zusammenarbeit und verpflichtet zur Schaffung von Rechtsgrundlagen, um Straftaten im Zusammenhang mit Kernmaterial zu ahnden. «Im Hinblick auf die Stärkung der nuklearen Sicherung erachten wir das Übereinkommen als das wichtigste internationale Instrument in diesem Bereich. Nun gilt es, die Umsetzung sicherzustellen und im Rahmen einer zukünftigen Konferenz der IAEA zu überprüfen», sagt ENSI-Direktor Marc Kenzelmann.

Mehr Informationen zum geänderten Übereinkommen über den physischen Schutz von Kernmaterial

Das Übereinkommen über den physischen Schutz von Kernmaterial (CPPNM) trat in seiner ursprünglichen Form 1987 in Kraft und hat derzeit 164 Vertragsparteien. Der Geltungsbereich beschränkte sich auf den Schutz von für friedliche Zwecke genutztem Kernmaterial während internationalen Transporten.

2005 wurde das Übereinkommen geändert, um den Geltungsbereich auch auf Kernmaterial in nationaler Nutzung, Lagerung und Beförderung und auf kerntechnische Anlagen generell auszuweiten. Es sieht auch eine erweiterte Zusammenarbeit zwischen und unter den Staaten vor, was rasche Massnahmen zur Lokalisierung und Wiederbeschaffung von gestohlenem oder geschmuggeltem Kernmaterial, zur Milderung etwaiger radiologischer Folgen von Sabotage sowie zur Verhütung und Bekämpfung damit zusammenhängender Straftaten betrifft. Die Schweiz hat das geänderte Übereinkommen 2008 ratifiziert, 2016 ist es schliesslich in Kraft getreten.

Vom 28. März bis am 1. April fand die erste Überprüfungskonferenz des geänderten Übereinkommens über den physischen Schutz von Kernmaterial statt. Die Schweizer Delegation setzte sich zusammen aus dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten, dem Bundesamt für Energie und dem Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI. Das Übereinkommen sieht vor, dass fünf Jahre nach Inkrafttreten der Änderung im Jahr 2016 eine Überprüfungskonferenz stattfinden soll. Pandemiebedingt wurde diese Konferenz vom Jahr 2021 auf das Jahr 2022 verschoben.

Die Konferenz wurde von zwei Co-Präsidenten geleitet, einer davon war der Ständige Vertreter der Schweiz bei der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEA) in Wien, Botschafter Benno Laggner. Das ENSI beteiligte sich an den Vorbereitungen zur Konferenz und nahm daran teil. «Der Austausch von Erfahrungen, Herausforderungen und «Best Practices» wird zu einer effektiveren Umsetzung des geänderten Übereinkommens führen. Ferner leistete die Konferenz einen Beitrag zur weiteren Universalisierung des geänderten Übereinkommens», sagt Benno Laggner, Co-Vorsitzender der Konferenz und Botschafter in Wien.

Konferenz stärkt länderübergreifend die Sicherung von nuklearem Material

An der Konferenz wurde beschlossen, in fünf Jahren eine weitere Überprüfungskonferenz abzuhalten, um das Abkommen wiederum auf seine Aktualität hin zu überprüfen. Des Weiteren waren sich die Vertragsparteien einig, dass zum physischen Schutz von Kernanlagen und Material auch weitere Elemente wie die Cybersicherheit integrale Bestandteile darstellen.

Im Moment sind 129 Staaten Vertragsparteien des abgeänderten Übereinkommens. Der Beitritt zum Übereinkommen trägt zur Verbesserung der nuklearen Sicherung bei. Dies durch die nationale und globale Stärkung des physischen Schutzes, sowie durch die Kriminalisierung von Straftaten und die Verbesserung der internationalen Zusammenarbeit in diesen Bereichen.

Anliegen der Schweiz

Die Schweizer Delegation setzte sich anlässlich der Konferenz für ein breites Verständnis des  Geltungsbereichs des geänderten Übereinkommens ein, das auch die Informationssicherheit und die Computer- und Cybersicherheit einschliesst und dem dynamischen Umfeld mit neuen technologischen Entwicklungen Rechnung trägt.

Des Weiteren sprach sich die Schweiz dafür aus, dass die Umsetzung des geänderten Übereinkommens regelmässig überprüft werden soll. Dazu tragen unter anderem auch internationale Peer-Reviews, die von der IAEA angeboten werden, wie die IPPAS-Missionen bei. Die Umsetzung der Schweiz im Bereich des physischen Schutzes von Kernmaterial wurde bei der IPPAS-Mission 2018 überprüft.