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Die HSK (Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen) hat dem Kernkraftwerk Leibstadt (KKL) am Abend des 27. August 2001 die Freigabe zum Wiederanfahren nach Beendigung der Revisionsarbeiten erteilt. Das Werk war vom 4. August bis zum 27. August 2001 abgestellt. In dieser Zeit wurden Brennelemente ausgewechselt, Instandhaltungsarbeiten durchgeführt und es fanden umfangreiche Prüfungen an mechanischen und elektrischen Komponenten sowie an bautechnischen Strukturen und Anlagenteilen statt. Die HSK hat die Revisionsarbeiten verfolgt, vor Ort Inspektionen vorgenommen und die Resultate der Funktionskontrollen und Prüfungen beurteilt. Ein besonderes Augenmerk richtete sie auf das Vorkommnis, bei dem zwei Anlagenoperateure bei ihrem Rundgang, der der Kontrolle der Bereitschaft von Systemen diente, Checklisten gefälscht haben. Die HSK konnte sich überzeugen, dass alle Arbeiten vorschriftsgemäss abgeschlossen wurden und dass die von zwei Operateuren gefälschten Checklisten einen Einzelfall darstellen und durch die vorgesehenen Qualitätssicherungsmassnahmen frühzeitig entdeckt wurden. Sie kommt zum Schluss, dass die Anlage in einem Zustand ist, der einen sicheren Betrieb im nächsten Zyklus 2001/2002 erlaubt.

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Die HSK (Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen) hat dem Kernkraftwerk Gösgen (KKG) am Samstag, den 28. Juli 2001, die Freigabe zum Wiederanfahren für den 23. Betriebszyklus erteilt. Das Werk war vom 7. Juli bis zum 28. Juli abgestellt, um Brennelemente auszuwechseln, Unterhalts- und Prüfarbeiten auszuführen sowie die vorgeschriebenen Tests und Wiederholungsprüfungen vorzunehmen. Die HSK hat die wichtigen Arbeiten verfolgt und inspiziert. Sie hat sich überzeugt, dass alle Arbeiten und Prüfungen ordnungsgemäss abgeschlossen wurden. Mit der Freigabe hat die HSK Bedingungen verknüpft.

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Die HSK (Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen) hat dem Kernkraftwerk Beznau am Abend des 3. Juli 2001 die Freigabe für das Wiederanfahren von Block 1 erteilt. Das Werk wurde am 23. Juni 2001 für den periodischen Wechsel eines Teils der Brennelemente abgestellt. Die HSK hat sich überzeugt, dass der Brennstoffwechsel und die übrigen Arbeiten ordnungsgemäss ausgeführt und die Vorschriften für den Strahlenschutz eingehalten wurden.

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Im März 2000 hatte die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) Transporte abgebrannter Brennelemente nach England zur Wiederaufarbeitung untersagt, nachdem sich die englische Aufsichtsbehörde kritisch zur Sicherheit der Wiederaufarbeitungsanlagen geäussert hat. Gestützt auf einen neuen Bericht der englischen Aufsichtsbehörde und auf Besprechungen der HSK in England mit dieser Behörde sowie auf die anschliessende Besichtigung der Wiederaufarbeitungsanlagen hat die HSK ihren Transportstopp aufgehoben.

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Die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) veröffentlicht ihren neuen Jahresbericht und äussert sich darin über wesentliche Aspekte der nuklearen Sicherheit und des Strahlenschutzes in den schweizerischen Kernanlagen und bei den Transporten abgebrannter Brennelemente im Jahr 2000. Der Zustand und die Betriebsführung der Kernanlagen wie auch die Abwicklung der Transporte werden als gut bezeichnet. Die HSK erachtet es als Ziel, dass der hohe Sicherheitsstandard der Kernanlagen auch in Zukunft aufrecht erhalten bleibt. Ein besonderes Augenmerk widmet die HSK bei ihrer Aufsicht dem technischen Zustand der Anlagen sowie den betrieblichen Abläufen, der Organisation und der Ausbildung des Personals.

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Heute Morgen (22. Januar 2001) nach zehn Uhr wurde der Reaktor des Kernkraftwerks Gösgen (KKG) kurzfristig geplant abgeschaltet. Die Abschaltung musste vorgenommen werden, um im Maschinenhaus, also im nicht nuklearen Sekundärteil der Anlage, eine Reparatur an einer Entwässerungsleitung der Frischdampfleitung ausführen zu können. Die Leitung gehört zum nicht sicherheitstechnisch relevanten Teil der Anlage. KKG hat […]

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Notfallschutz

Die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) stellt fest, dass die schweizerischen Kernanlagen im Jahr 2000 wiederum mit grosser Sicherheit betrieben wurden. In den fünf Kernkraftwerken und den übrigen Kernanlagen hatte die HSK acht Vorkommnisse gemäss ihren Sicherheits-Richtlinien zu klassieren. Alle diese Vorkommnisse sind auf der international gebräuchlichen Bewertungsskala auf der untersten Stufe registriert. Der Strahlenschutz für Personal und Bevölkerung war immer gewährleistet. Alle Transporte abgebrannter Brennelemente zur Wiederaufarbeitung nach Frankreich wurden ordnungsgemäss und ohne Kontaminationen durchgeführt.

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