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Die Kernanlagen in der Schweiz wurden im Jahr 2022 gemäss den gesetzlichen Sicherheitsvorgaben betrieben. Der Schutz der Bevölkerung und des Personals vor radioaktiver Strahlung war zu jeder Zeit gewährleistet. Zu diesem Schluss kommt das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI in einem ersten Jahresrückblick.

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News

Das Bundesgericht hat eine Beschwerde von mehreren Privatpersonen im Zusammenhang mit dem Erdbebensicherheitsnachweis für das Kernkraftwerk Beznau im Hauptpunkt abgewiesen. Das ENSI nimmt diesen Entscheid zur Kenntnis. Aufgrund des Bundesgerichtsurteils muss das ENSI keine neuen Erdbebennachweise vom Kernkraftwerk Beznau verlangen, weil es diese bereits im Jahr 2016 gefordert hat.

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Vorkommnisse in Schweizer Kernanlagen

Bei einem Probelauf eines Notstanddiesels im KKB 2 hat am 3. November 2014 ein Riss an einer Entlüftungsarmatur der Kraftstoff-Rückführleitung zu einer geringfügigen Kraftstoffleckage geführt. Die Reparatur erfolgte innerhalb der von der Technischen Spezifikation gesetzten Frist. Die sicherheitstechnische Bedeutung des Vorkommnisses ist als gering einzustufen.

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KKW Gösgen

Die digital erfassten Stabstellungsanzeigen waren jederzeit korrekt. Die Störung betraf die analogen Stabstellungssignale einiger Steuerstäbe. Ein Kriterium zur automatischen Absenkung der Reaktorleistung wurde nicht erreicht. Die sicherheitstechnische Bedeutung des Vorkommnisses ist deshalb als gering einzustufen.

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Hintergrundartikel

Während einer Strommangellage in der Schweiz funktionieren Kernkraftwerke wie Inseln im Meer: Auch wenn sie vom Stromnetz abgekoppelt sind, können sie sich selbst mit Strom versorgen. Mithilfe von Eigenstromproduktion und Notstromaggregaten haben die Sicherheitssysteme genug Energie, um einen sicheren Betrieb zu gewährleisten.

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Der Betrieb einer Anlage über 40 Jahre hinaus ist an strenge Auflagen gebunden. Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI wird die Sicherheit der Kraftwerke laufend überprüfen. Erfüllt ein Werk die gesetzlich fixierten Vorgaben nicht mehr, wird die Anlage unabhängig vom Alter stillgelegt.

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Im Nachgang zum Reaktorunglück Fukushima hat das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI verschiedene Verfügungen zu Handen des Kernkraftwerks Mühleberg, aber auch der anderen Kernanlagen in der Schweiz erlassen. Besonders im Fokus standen die Themen Hochwasser und Erdbeben. Jüngst kamen Forderungen zum befristeten Betrieb bis 2019 hinzu.

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