Bundesgericht tritt nicht auf Beschwerde zum Nachweis der Hochwassersicherheit ein
Das Bundesgericht ist nicht auf die Beschwerde von zwei Anwohnern des Kernkraftwerks Mühleberg eingetreten. Diese wollten damit die rechtliche Grundsatzfrage klären, ob mobile Ausrüstung unter bestimmten Umständen zur Beherrschung von Auslegungsstörfällen kreditiert werden darf. Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI wird nun eine neue Verfügung erlassen.
Das Bundesgericht teilt die Ansicht des Bundeverwaltungsgerichts, dass der ganze deterministische Sicherheitsnachweis des Kernkraftwerks Mühleberg neu zu beurteilen ist. Das ENSI wird nun, wie vom Bundesverwaltungsgericht gefordert, eine neue Verfügung erlassen. Es wird dazu auch die betroffenen Parteien anhören müssen.
Anwohner erhielten vom Bundesverwaltungsgericht teilweise Recht
Das Bundesverwaltungsgericht hatte im Mai 2018 einer Beschwerde von Markus Kühni und Rainer Burki teilweise Recht gegeben, den Hauptbeschwerdepunkt aber abgewiesen: Mobile Ausrüstung darf unter bestimmten Umständen zur Beherrschung von Auslegungsstörfällen kreditiert werden. Es hat jedoch die Verfügung des ENSI aufgehoben und verlangt zusätzliche Informationen.
Kreditierung unter bestimmten Randbedingungen zulässig
Aus Sicht des Bundesverwaltungsgerichts wird das Prinzip der gestaffelten Sicherheitsvorsorge nicht verletzt, wenn mobile Mittel, die nicht klassiert sind, sowie interne Notfallschutzmassnahmen für die Störfallbeherrschung verwendet werden. Konkret dürfen also mobile Pumpen unter bestimmten Randbedingungen dazu verwendet werden, einen Störfall auf der Sicherheitsebene 3 zu bewältigen. Das Bundesverwaltungsgericht ist zudem der Ansicht, dass das Hochreservoir Runtigenrain grundsätzlich ebenfalls für die Störfallbeherrschung kreditiert werden darf.
Markus Kühni und Rainer Burki hatten 2012 dem ENSI vorgeworfen, mit seinem Entscheid, die internen Notfallschutzmassnahmen und insbesondere nicht klassierte, mobile Systeme für den Nachweis der Beherrschung des 10’000-jährlichen Hochwassers im Kernkraftwerk Mühleberg zu kreditieren, das Konzept der gestaffelten Sicherheitsvorsorge verletzt zu haben. Zudem warfen sie im weiteren Verlauf des Verfahrens dem ENSI vor, das Hochreservoir Runtigenrain unrechtmässig kreditiert zu haben, da dieses nicht auf dem Anlagengelände sei. Gegen diesen Entscheid hatten die beiden Anwohner des Kernkraftwerks Mühleberg Ende Juni 2018 beim Bundesgericht Beschwerde eingereicht.