Kernanlagen

In der Schweiz gibt es fünf Kernkraftwerke: Beznau 1 und 2, Mühleberg (ausser Betrieb), Gösgen und Leibstadt. Nebst den Kernkraftwerken Beznau 1 und 2, Gösgen und Leibstadt ist ein Forschungsreaktor an der ETH Lausanne in Betrieb. Zwei Forschungsreaktoren am Paul Scherrer Institut PSI in Würenlingen sind fast vollständig zurückgebaut. Ein dritter Forschungsreaktor des PSI sowie derjenige der Universität Basel sind endgültig ausser Betrieb genommen und sollen zurückgebaut werden. Auch das zentrale Zwischenlager für radioaktive Abfälle ZWILAG und das Bundeszwischenlager in Würenlingen werden vom ENSI überwacht.

News

Die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) genehmigte dem Kernkraftwerk Mühleberg (KKM) nach dem Abschluss der diesjährigen Revision am 6. September 2006 den Leistungsbetrieb wieder aufzunehmen. Das Werk war vom 13. August bis 6. September 2006 abgestellt, um Brennelemente zu wechseln und Unterhaltsarbeiten auszuführen. Die HSK hat diverse Inspektionen durchgeführt und sich dabei vergewissert, dass die Arbeiten und Prüfungen vorschriftsgemäss durchgeführt und die Strahlenschutzvorschriften eingehalten wurden.

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Die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) genehmigte dem Kernkraftwerk Beznau (KKB) am 25. August 2006 nach dem Abschluss des Brennelementwechsels, den Leistungsbetrieb von Block 2 wieder aufzunehmen. Block 2 war vom 15. August bis 25. August 2006 abgestellt, um Brennelemente zu wechseln. Die HSK hat mehrere Inspektionen durchgeführt und sich dabei vergewissert, dass die Arbeiten und Prüfungen vorschriftsgemäss durchgeführt und die Strahlenschutzvorschriften eingehalten wurden.

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Die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) genehmigte dem Kernkraftwerk Leibstadt (KKL) nach dem Abschluss der diesjährigen Revision am 21. August 2006 den Leistungsbetrieb wieder aufzunehmen. Das Werk war vom 29. Juli bis 21. August 2006 abgestellt, um Brennelemente zu wechseln und die jährlichen Revisionsarbeiten auszuführen. Die HSK hat umfassende Inspektionen durchgeführt und sich dabei vergewissert, dass die Arbeiten und Prüfungen vorschriftsgemäss durchgeführt und die Strahlenschutzvorschriften eingehalten wurden.

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Die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) genehmigte dem Kernkraftwerk Beznau (KKB) am 6. Juli 2006, den Leistungsbetrieb von Block 1 nach dem Abschluss der diesjährigen Revision wieder aufzunehmen. Block 1 war vom 9. Juni bis 6. Juli 2006 abgestellt, um Brennelemente zu wechseln und die Revisionsarbeiten auszuführen. Die HSK hat diverse Inspektionen durchgeführt und sich dabei vergewissert, dass die Arbeiten und Prüfungen vorschriftsgemäss durchgeführt und die Strahlenschutzvorschriften eingehalten wurden.

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Die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) genehmigte dem Kernkraftwerk Gösgen (KKG) am Samstag, 24. Juni 2006, den Reaktor nach dem Abschluss der diesjährigen Revision wieder in Betrieb zu nehmen. Das Werk war vom 3. Juni bis 24. Juni 2006 abgestellt, um Brennelemente zu wechseln und die Revisionsarbeiten auszuführen. Die HSK hat gezielte Inspektionen vorgenommen und sich dabei vergewissert, dass die Arbeiten und Prüfungen vorschriftsgemäss durchgeführt und die Strahlenschutzvorschriften eingehalten wurden.

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Die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) hat dem Kernkraftwerk Beznau am Freitag, 9. September 2005, die Freigabe zum Wiederanfahren von Block 2 erteilt. Das Werk war seit dem 30. Juli 2005 abgestellt, um die Revisionsarbeiten und den Brennelementwechsel durchzuführen. Die HSK hat während der Revision gezielte Inspektionen vorgenommen. Sie hat sich dabei vergewissert, dass die Arbeiten und Prüfungen korrekt durchgeführt und die Vorschriften für den Strahlenschutz eingehalten wurden.

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Die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) hat dem Kernkraftwerk Mühleberg am Freitag, 2. September 2005, die Freigabe zum Wiederanfahren der Anlage erteilt. Das Werk war seit dem 7. August abgestellt, um die jährlichen Revisionsarbeiten und den Brennelementwechsel durchzuführen. Die HSK hat während der Revision gezielte Inspektionen vorgenommen. Dabei hat sie sich vergewissert, dass die Arbeiten und Prüfungen korrekt durchgeführt und die Vorschriften für den Strahlenschutz eingehalten wurden.

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Die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) hat dem Kernkraftwerk Leibstadt am Samstag, 27. August 2005, die Freigabe für den 22. Betriebszyklus erteilt. Das Werk war seit dem Schadensereignis am Generator vom 28. März 2005 abgestellt. Nebst der fast fünfmonatigen Reparatur am Generator führte das Werk ein erweitertes Programm von Unterhalts- und Revisionsarbeiten durch und wechselte Brennelemente im Reaktor aus. Die HSK hat die Arbeiten verfolgt, gezielte Inspektionen vorgenommen und Aufsichtsgespräche geführt. Sie hat dem Betreiber einige Forderungen für den Anlagenbetrieb gestellt.

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